Karnevalsvereine wegen Verstößen gegen TierSchG angezeigt

Netzwerk für Tiere KölnNetzwerk für Tiere Köln

Das Netzwerk für Tiere Köln (NTK) und die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) machen das vorläufige Ergebnis ihrer Recherchen zum Pferdeleid im Kölner Rosenmontagszug 2020 sowie die bisher erfolgten Anzeigen auf Ordnungswidrigkeit nun öffentlich.

Beide Organisationen setzen sich bekanntlich seit Jahren dafür ein, das Leid der Pferde im Karneval und das damit einhergehende Risiko für Mensch und Tier, insbesondere im Kölner Rosenmontagszug, zu verhindern. So wurde der Kölner Rosenmontagszug in diesem Jahr mit einem großen Aufgebot mit Filmen und Fotos dokumentiert. Dabei wurde flächendeckend ein großes, durch den Rosenmontagszug bedingtes, Leid der Pferde festgestellt. Zudem gab es eine Situation mit einer zweispännigen Kutsche, die dem schweren Unfall 2018 sehr ähnelte und exakt am gleichen Ort stattfand. Hier konnte ein Unfall mit Personenschäden nur knapp verhindert werden. 

Pferde im Karneval nicht kalkulierbares Risiko

Neben einem immensen, nicht kalkulierbaren Risiko handelt es sich hier insgesamt um Verstöße gegen § 3 Satz 1 Nr. 6 TierSchG, gegen die die zuständige Behörde gemäß § 16a TierSchG mit geeigneten Maßnahmen präventiv vorgehen muss. Zudem sind diese Ordnungswidrigkeiten gemäß § 18 TierSchG mit bis zu 25.000 Euro bußgeldbewehrt. 

NTK und DJGT haben seit April 2020 sechs Anzeigen beim Ordnungsamt der Stadt Köln eingereicht, jeweils drei Reit- und Kutschpferde der folgenden Karnevalsgesellschaften betreffend:

  • Altstädter Köln 1922 e.V.
  • Kölner Funken Artillerie blau weiß von 1870 e.V.
  • Prinzen-Garde Köln 1906 e.V.
  • Colombina Colonia e.V.
  • Kölsche Funke rut-wieß vun 1823 e.V.

Videos, die Tierleid beweisen hinterlegt

Jede ausführlich begründete Anzeige wurde mit einem Beweisvideo hinterlegt. Weitere 24 Anzeigen wurden dem Ordnungsamt der Stadt Köln avisiert, insgesamt somit 30 Fälle. Diese 24 Anzeigen betreffen Reit- und Kutschpferde (neben den oben bereits genannten) der folgenden Karnevalsgesellschaften:

  • Bürgergarde „blau-gold“ von 1904 e.V.
  • Reiter-Korps „Jan von Werth“ von 1925 e.V.
  • EhrenGarde der Stadt Köln 1902 e.V.
  • Kölner Karnevalsgesellschaft Nippeser Bürgerwehr 1903 e.V.

Bisher hat es keine Stellungnahme des Ordnungsamts der Stadt Köln dazu gegeben.

NTK und DJGT planen, mit ihren Informationen baldmöglichst und detailliert auch an die breite Öffentlichkeit zu gehen und insbesondere den Medien auf einer Pressekonferenz dazu Rede und Antwort zu stehen.

Über das NTK
Im „Netzwerk für Tiere Köln“ (NTK) arbeiten verschiedene Tierschutzvereine und -organisationen aus dem Kölner Raum zusammen. Dabei bringt jeder Verein und jede Organisation seine Fokusthemen in das Netzwerk ein. Gemeinsam werden Ziele definiert, die dann auch gemeinsam verfolgt werden. Für das NTK die beste Basis, um sich mit Kopf und Herz für das Wohl von Mensch und Tier und ein harmonisches Miteinander einzusetzen.

Über die DJGT
Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) ist eine Vereinigung, deren Mitglieder – vornehmlich Juristinnen und Juristen – sich mit dem deutschen, europäischen und internationalen Tierschutzrecht befassen. Die DJGT setzt sich für die Förderung des Tierschutzes ein und verfolgt das Ziel, auf den effektiven Vollzug der bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen und deren Fortentwicklung hinzuwirken.

 

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