Eier sind in diesen Tagen in aller Munde und damit zum x-ten Mal die Diskussion über Tierrechte, artgerechte Haltung und Nachhaltigkeit. Grund genug, zum 15. Jahrestag der Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz ein enttäuschendes Resümee zu ziehen.
CDU und CSU haben sich zwar vor 15 Jahren für die Grundgesetzänderung ausgesprochen, aber daraus keine Verpflichtung zum wirksamen Tierschutz abgeleitet. Seit Jahren wird insbesondere in der Nutztierpolitik versäumt, gesetzlich bindende Regelungen zum Wohle des Tierschutzes durchzusetzen. Stattdessen setzt Bundesminister Christian Schmidt auf Ankündigungen, freiwillige Selbstverpflichtungen mit der Industrie und Arbeitsgruppen. Tierrechtsaktivisten und Tierschutzorganisationen – beispielhaft sei hier die Tierschutz-Stiftung VIER PFOTEN genannt – kritisieren, dass freiwillige Vereinbarungen weder behördlich kontrollierbar sind, noch sanktioniert werden können. Am 17. Mai 2002 nahm der Bundestag den Tierschutz ins Grundgesetz auf, am 1. August 2002 trat die Gesetzesänderung in Kraft.
Die Interessen der Agrarindustrie stehen vor dem Schutz der Tiere.
Im seit 2005 von der CDU/CSU geführten Bundeslandwirtschaftsministerium stehen nach wie vor die Interessen der Agrarindustrie ganz klar vor dem Schutz der Tiere. Insgesamt wird an der bisherigen Arbeit der Bundesregierung kein Wille deutlich, den im Grundgesetz verankerten Tierschutz durch wirksame Regelungen umzusetzen. Schon zur NRW Landtagswahl 2017 war die Tierschutz-Dekadenz der etablierten Parteien offensichtlich. Zur Bundestagswahl besteht zum wiederholten Male die Chance, sich für rechtlich wirksame Verbesserungen im Tierschutz auszusprechen, anstatt immer wieder auf Freiwilligkeit zu setzen.
Die traurige Realität der Lebensbedingungen von Tieren in Deutschland …
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat vor kurzem eine Bilanz veröffentlicht, die nicht mit Eigenlob spart. Vermeintliche Fortschritte werden als große Erfolge gefeiert. Dabei sieht die Realität der Lebensbedingungen von Tieren in Deutschland am Ende der Amtszeit von Landwirtschaftsminister Christian Schmidt nach wie vor sehr traurig aus.
Beispiel: Staatliches Tierwohl-Label
BMEL: „Mit dem staatlichen Tierwohl-Label wollen wir die Haltungsbedingungen der Tiere verbessern, weil wir mehr Tierwohl für den Verbraucher erkennbar machen – verlässlich und auf einen Blick.“
Die traurige Realität: Das staatliche Tierwohllabel ist in seiner jetzigen Form Betrug am Verbraucher. Denn es zeichnet lediglich den Mindeststandard aus. Solange aber elementare Tierwohlkriterien nicht bereits in der Einstiegsstufe Anwendung finden, ist das Label nicht mehr als ein Marketinginstrument und hat mit Tierschutz nichts zu tun.
Wir müssen für unsere regelmäßigen Leser wohl nur am Rande erwähnen, dass schon die Verwendung des Begriffs „Tierwohl“ im Zusammenhang mit dem Begriff „Verbraucher“ komplett außer Acht lässt, dass Tiere fühlende Wesen sind und keine Ware. Dieses Tierwohl-Label soll Allesesser in der vermeintlichen Den-Tieren-gehts-ja-so-gut-Hängematte wiegen. Immer mit dem Ziel, dass der Käufer von Tierprodukten sich keine unbequemen Gedanken zum qualvollen Leben und Töten dieser Tiere macht.
Beispiel: Schnabelkürzen bei Legehennen
BMEL: „Ab Sommer 2018 werden Eier mit Herkunft aus Deutschland nur noch von Legehennen mit unkupierten Schnäbeln stammen.“
Die traurige Realität: Das routinemäßige Schnabelkürzen ist per Tierschutzgesetz bereits seit 1986 verboten. Jedoch wurde es jahrzehntelang von den Behörden geduldet. Nun versucht das Ministerium dies durch die freiwillige Branchenlösung als Fortschritt zu verkaufen. Die Branche verpflichtet sich damit jedoch nur dazu, endlich Gesetze einzuhalten, die schon seit Jahrzehnten rechtlich bindend sind.
Beispiel: Küken töten
BMEL: „Zwei Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei werden derzeit im Rahmen der Initiative ‚Eine Frage der Haltung‘ unter Hochdruck in die Praxisreife überführt. Damit übernehmen wir eine Vorreiterrolle und schaffen mit Technik aus Deutschland die Voraussetzungen, um das Kükentöten auch international zu beenden.“
Die traurige Realität: Die Branche geht davon aus, dass das Verfahren der Geschlechtsbestimmung im Ei frühestens 2019 zur Marktreife gelangt. Durch das Verfahren würden die Eier dann noch vor dem Schlüpfen aussortiert. Diese Methode bietet jedoch keinen Ausstieg aus der einseitigen Zucht und steht damit dem Aufbau einer nachhaltigen Hühnerzucht nach wie vor im Weg.
Wer es mit Tierrechten und Tierwohl ernst meint, wer einen Blick in Hühnerzuchtanlagen, Schweinemastbetriebe oder Schlachthöfe getan hat oder wer gehört hat, wie Mütter und ihre Kälber schreien, wenn sie schon nach wenigen Wochen voneinander getrennt werden, kann nur zu dem Schluss kommen, eine tierfreie Küche für sich zu entdecken. VEGAN START!
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