Gerne wird kontrovers über den Einsatz von Hundeboxen gesprochen. Selbst von einigen Hundeprofis wird sie als Erziehungsmittel, selbst als negativer Verstärker (Bestrafung), empfohlen.
Gewöhnung an die Hundebox
Eine Hundebox als unterstützendes Hilfsmittel zu nutzen, ist möglich. Dafür muss eine Hundebox umsichtig und im Sinne des Tieres verwendet werden. Als erstes sollte ein Hund frühzeitig, kleinschrittig und positiv an eine Hundebox gewöhnt werden. Hier kann ein guter Hundeprofi für kleines Geld wertvolle individuelle Tipps für euren Hund geben. Ohne dieses Training, individuell auf euren Hund zugeschnitten, ist eine Benutzung nicht zu empfehlen und nicht tierschutzgerecht.
Der artgerechte Einsatz der Hundebox
Wenn eine kleinschrittige Gewöhnung an die Hundebox erfolgt ist, gibt es durchaus Nutzungen, die sinnvoll sind:
Artagressive und/oder menschagressive und/oder menschunsichere Hunde können zum Schutz anderer Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln in einer Hundebox transportiert werden.
Es gibt Verkehrsverbunde, die Maulkorb oder Transportbox vorschreiben. Da könnte die Transportbox für den Hund die angenehmere Entscheidung sein. Insbesondere bei längeren Fahrten.
Einmal daran gewöhnt, kann eine Transportbox ein sicherer Rückzugsort für den unsicheren Hund sein. Ein Freio, an dem er unbehelligt bleibt. Zum Beispiel im Wartezimmer beim Tierarzt.
Oder auch, wenn ihr jemanden besucht. Die Hundebox mutiert zum sicheren Freio to Go. Vom Hund als sicherer Ort erst einmal verstanden, kann die Tür der Box offenbleiben. Freio heißt aber auch, bis auf den Leitmenschen hat keiner, auch nicht Onkel Fred, etwas an der Hundebox zu suchen. Sonst ist es kein sicherer Ort für euren Hund.
Denkbar ist dann auch der Einsatz der Hundbox in eurem Lieblingscafé oder im Restaurant.
Der tierschutzwidrige Einsatz der Hundebox
Leider wird eine Hundebox immer wieder nicht im Sinne eines Hundes und damit tierschutzwidrig eingesetzt:
Grundsätzlich ist der Einsatz der Hundebox ohne eine angenehme und damit einer positiven Verknüpfung abzulehnen. Nennen wir es beim Namen: Dann wird der Hund eingesperrt.
Das Einsperren des Hundes als Management, zum Beispiel beim Saubermachen, um in Ruhe telefonieren zu können, im Homeoffice usw. ist tierschutzwidrig und bindungszerstörend.
Auch im Welpenalter oder in der Pubertät darf keine Ausnahme gemacht werden. Selbst dann nicht, wenn Welpen oder pubertierende Hunde wild spielen und die Gefahr besteht, dass sie etwas beschädigen. Hier hilft nur der Besuch einer guten Hundeschule und das miteinander Üben.
Selbst wenn Besuch kommt, der keine Hunde mag, ist das Einsperren in eine Hundebox abzulehnen. Das gilt auch für das Wegsperren in anderen Zimmern.
Der unbeaufsichtigte Aufenthalt eines Hundes in der verschlossenen Hundebox ist die Spitze des tierschutzwidrigen Einsatzes einer Hundebox.
Darüber hinaus ist das Einschließen eines Hundes in einer Hundebox gegen seinen offensichtlichen Willen eine Form von Gewalt – ebenso die Verwendung einer zu kleinen Hundebox oder die fehlende Möglichkeit der Wasseraufnahme.
Bindung und Vertrauen
Auch wenn einige Hundeprofis das tierschutzwidrige Einsperren von Hunden in einer Hundebox, wie hier beschrieben, empfehlen, wird es nicht besser oder richtiger. Jede Form von Gewalt an Hunden muss vom verantwortungsvollen Leitmenschen abgelehnt werden. Dass Gewalt die Bindung zwischen Leitmensch und Hund zerstört, sollte klar sein.
Nur das kleinschrittige, gewaltfreie Üben bringt anhaltenden Erfolg und vertieft zudem die Bindung und das Vertrauen zwischen Leitmensch und Hund.
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