HAFTUNG BEIM HUNDESITTING

Während Frauchen und Herrchen arbeiten, mach ich einfach ein Nickerchen ... / Foto: Initiative "Mensch, Hund und"

Nicht immer könnt ihr eure Hunde mitnehmen, wenn ihr unterwegs seid. Dann ist es toll, wenn ihr jemanden aus der Familie oder gute Freunde habt, denen ihr vertraut und die in diesen Fällen auf euren Vierbeiner aufpassen. Zudem gibt es professionelle Hundebetreuer*innen, Hutas und Pensionen, die gut für eure Hunde sorgen, wenn ihr euch nicht selbst um sie kümmern könnt.

Aber was ist, wenn in dieser Zeit etwas mit euren Hunden passiert? Wer haftet dann?

Grundsätzlich haftet erst einmal die Person, zu der der entsprechende Hund  gehört. „Er haftet gemäß § 833 Satz 1 BGB. Und das unabhängig davon, ob sie in der Situation dabei war oder nicht. Ob darüber hinaus der Hundesitter oder die Hundesitterin haftet, hängt davon ab, ob es sich beim Hundesitten um eine Gefälligkeit handelte oder ob es einen Vertrag gab. § 834 BGB regelt, dass derjenige, der für einen anderen die Führung und Aufsicht eines Tieres durch einen Vertrag übernimmt, auch für den Schaden verantwortlich ist, der einem Dritten zugefügt wird.

Gibt es also einen Vertrag, haftet auch der Tiersitter und müsste möglicherweise sogar Schmerzensgeld zahlen. Im Gegensatz zu dem Menschen, in dessen Familie der Hund lebt, kann sich der Tierbetreuer oder die Tierbetreuerin von der Haftung befreien. Dies geht, wenn er oder sie beweisen kann, dass er oder sie keine Schuld an dem Vorfall hat. Um auf diese Fälle vorbereitet zu sein, haben professionelle Hundesitter normalerweise eine gewerbliche Haftpflichtversicherung.

Und: Wo beginnt ein Vertrag und wo endet eine Gefälligkeit?

Ausschlaggebend ist, ob ein Rechtsbindungswille vorhanden war und ob eine Gegenleistung vereinbart wurde. Bezahlt die Person, zu der der Hund gehört, den Hundesitter oder erbringt sie eine andere Gegenleistung, handelt es sich um ein vertraglich vereinbartes Hundesitting. Deshalb sollten professionellen Hundesitter*innen die Regelungen zu Beweiszwecken optimalerweise schriftlich festhalten. Unter Umständen kann es auch schon als vertraglich vereinbartes Hundesitting gelten, wenn zwei Hundehalter sich regelmäßig zu festen Zeiten mit der jeweiligen Betreuung der Hunde abwechseln.

Passt die Person eures Vertrauens (Freundin, Freund, Familienmitglied etc.) nur ab und zu einige Stunden aus Nettigkeit kostenlos auf euren Hund auf, handelt es sich in diesen Fällen um eine Gefälligkeit. Passiert dann etwas, übernimmt die Haftpflichtversicherung desjenigen, dem der Hund gehört die Kosten für den entstandenen Schaden. Dies aber nur, wenn das Hüten durch fremde Personen im Versicherungsvertrag eingeschlossen ist. In diesen Fällen würde die Person eures Vertrauens – neben euch selbst –  nur noch dann haften, wenn sie grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

Damit ihr auf der sicheren Seite seid, werft einfach mal einen Blick in eure Versicherungspolice. Schaut, dass hier das gelegentliche Hüten des Hundes durch Fremde eingeschlossen ist. Meist unterteilen sich die Versicherungsverträge in Halter, Halter und Partner sowie in Halter, Partner und Dritte. Da auch ein kleiner Hund schnell Schäden in großer Höhe anrichten kann, wenn er beispielsweise einen Verkehrsunfall verursacht, solltet ihr zudem unbedingt auf eine hohe Versicherungssumme achten.

Kinder und Gassigehen

Kinder und Gassigehen können im Schadenfall von Gerichten und Versicherungen unterschiedlich beurteilt werden. Die Gerichte lehnen sich dabei mit ihren Urteilen gerne am Straßenverkehrsrecht an und kommen oftmals zu der Entscheidung, dass ein Kind/Jugendlicher mindestens 14 Jahre alt sein muss, um einen Hund führen zu dürfen. Bei großen oder problematischen Hunden gab es auch schon Entscheidungen, bei denen die Altersgrenze auf 15 oder 16 Jahre festgelegt wurde. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir euch, euren Versicherer schriftlich zu befragen und eine schriftliche Antwort einzuholen. Darüber hinaus solltet ihr das Landes-, Stadt- und/oder Kommunalrecht zu dieser Thematik  in eure Entscheidung miteinbeziehen. Die Behörden werden euch sicher gerne Auskunft geben.

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