LEID DER PFERDE KOMMT ZUR ANZEIGE

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Pressemitteilung vom „Netzwerk für Tiere Köln“, 13. April 2020

LEID DER PFERDE IM KÖLNER ROSENMONTAGSZUG ZIEHT NOTWENDIGE JURISTISCHE SCHRITTE NACH SICH

Mehrere Wochen waren notwendig, damit die ehrenamtlich arbeitenden Tierschützerinnen und Tierschützer des Netzwerks für Tiere Köln sowie der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht hunderte von Datenträgern sichten und auswerten konnten. Die Filme und Bilder können belegen, dass nahezu alle Pferde deutliche Anzeichen von Stress und Angst zeigen.

Viele Pferde waren schon zu Beginn des Zuges extrem unruhig. Darüber hinaus kann belegt werden, dass das Festkomitee Kölner Karneval sich nicht an seine eigenen Regularien gehalten hat.* Beispielsweise wurde die Tribünenmusik während des Vorbeiziehens der Pferde nicht immer heruntergedreht. So wurden an einer Tribüne im Bereich der Pferde 103 Dezibel gemessen. Dies entspricht etwa der Lautstärke eines Schlagzeugs/Rockkonzerts bzw. einer Motorsäge.

Auch wurde gegen die eigene Auflage verstoßen, dass Pferde nicht unmittelbar vor oder hinter Musikgruppen laufen sollten. Zudem liefen Pferdekutschen direkt hinter Fußgruppen, obwohl das Festkomitee zwischen Pferdekutschen und Fußgruppen Lkw fahren lassen wollte. Obgleich Sedierungen offiziell verboten waren, konnten auch diese in Einzelfällen nachgewiesen werden.

Ordnungswidrigkeiten sind nachweisbar

Das Netzwerk für Tiere Köln kann anhand des Film- und Bildmaterials zahlreiche Ordnungswidrigkeiten gemäß § 3 Satz 1 Nummer 6 i.V. m. § 18 Absatz 1 Nummer 4 Tierschutzgesetz nachweisen. Der Rosenmontagszug ist eine Schaustellung i. S. v. § 3 Satz 1 Nr. 6 Tierschutzgesetz, bei der die zur Schau gestellten Tiere keine Schmerzen, Leiden (z. B. Ängste oder hochgradigen Stress) oder Schäden ohne Beachtung einer Erheblichkeitsschwelle erleiden dürfen; anderenfalls führt dieser Verstoß gegen § 3 Satz 1 Nr. 6 dazu, dass eine Ordnungswidrigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 Tierschutzgesetz verwirklicht wird.

Das Netzwerk für Tiere Köln hat immer den offenen Austausch gesucht. Es hat sich den Fragen der Politik bei zwei Anhörungen gestellt und eine offene Podiumsdiskussion geführt. Am 7. April 2020 haben das Vorstandsmitglied der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V., Dr. Barbara Felde, und der Geschäftsführer von Ärzte gegen Tierversuche e.V., Claus Kronaus, die Erkenntnisse aus dem Kölner Rosenmontagszugs 2020 mit dem Leiter des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln, Konrad Peschen, erörtert.

Wie angekündigt, wird das Netzwerk für Tiere Köln nun mit Unterstützung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht einzelne Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, die während des Kölner Rosenmontagszug 2020 dokumentiert wurden, zur Anzeige bringen.

*Eine detailliertere Dokumentation finden Sie im Blogbeitrag „Stellungnahme zum Interview mit Herrn Thomas Ungruhe“ vom 13. April 2020 auf der Website www.netzwerk-fuer-tiere-koeln.de

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