Beim Mantrailing suchen speziell ausgebildete Hunde mittels einer einmaligen Geruchsspur genau nach dem Menschen, zu dem diese passt. In der nun vorliegenden Studie haben die Hunde diese Aufgabe mit Bravour gemeistert. In insgesamt 675 Testläufen konnten die Hunde die richtige Geruchsspur mit einer Spezifität von 0,97 und einer Sensitivität von 0,98 aufnehmen und verfolgen.
In 98 Prozent der Fälle wurde die Geruchsspur durch die Hunde erkannt.
Zur Beschreibung der Verlässlichkeit der Ergebnisse wurde die aus der medizinischen Diagnostik bekannte sogenannte Testsensitivität und Testspezifität verwendet. Einzelne positive Ergebnisse, wenn der Hund also die richtige Geruchsspur aufnimmt, werden in der Summe aufgerechnet. Ergebnis der Testsensitivität: In 98 Prozent der Fälle wurde die Geruchsspur durch die Hunde erkannt. Von praktischer Relevanz ist daneben insbesondere die Testspezifität von 97 Prozent, wobei hier der Hund nur losgeht, wenn tatsächlich eine individuelle Spur vorhanden ist.
Die DNA haben die Forscher aus Blut gewonnen. „Insgesamt sieben Probanden wurden jeweils 100 Milliliter durch Venenpunktion entnommen und daraus die DNA isoliert“, erklärt Dr. Carsten Babian vom Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig. Danach wurden die DNA-Proben unter sterilen Bedingungen auf Schaumstoffronden aufgetropft und angetrocknet. Um den wesentlichen Einfluss der DNA als Schlüsselreiz für die Hunde zu überprüfen, wurden zusätzlich entsprechende Negativproben durchgeführt, in denen keine DNA vorhanden war.
Hintergrund der Forschung ist die rechtliche Verwertbarkeit der Spurensuche durch die Hunde durch die Justiz. Denn bislang wurde vielfach grundsätzlich in Frage gestellt, ob die Ergebnisse des Einsatzes von Mantrailing vor Gericht überhaupt einfließen können. Die Ergebnisse der Studie belegen nun, dass zum einen individueller Geruch verfolgt wird und zum anderen, dass die Abwesenheit des individuellen Geruchs erkannt wird.
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