TIERSCHUTZ-VERBANDSKLAGE MUSS BLEIBEN

Wald- und Wiesenpfleger in einem Naturschutzgebiet (NL) Foto: Initiative "Mensch, Hund und"

Haben wir letzte Woche darüber berichtet, wie die Landesregierung NRW den Wildtierschutz im Rahmen des Jagdgesetzes mit Füßen treten möchte, will die CDU/FDP Landesregierung NRW jetzt der Tierschutzverbandsklage an den Kragen.

Der erst vor fünf Jahren eingeführten Tierschutz-Verbandsklage in NRW droht das Aus. Schwarz-Gelb will das Gesetz, das von Rot-Grün eingeführt wurde und als Meilenstein für den Tierschutz gilt, auslaufen lassen. Dagegen wehren sich jetzt zehn Tierschutzverbände* mit einer gemeinsamen Online-Petition. Sie fordern von Ministerpräsident Laschet, das Gesetz zu erhalten.

Der Schutz von Tieren ist in Deutschland immer mehr Menschen wichtig. Seit 2002 ist er daher auch im Grundgesetz verankert. Um die Durchsetzung des Tierschutzes, gerade im Bereich der industriellen Massentierhaltung und Tierversuche zu verbessern, fordern Juristen schon lange eine Verbandsklagemöglichkeit für Tierschutzverbände. Diese wurde 2007 erstmals in Bremen eingeführt, 2013 dann in NRW. Das unter Rot-Grün beschlossene Gesetz in NRW galt als Meilenstein für den Tierschutz und diente in sechs weiteren Bundesländern als Vorlage bei der Schaffung einer Verbandsklagemöglichkeit.

Jetzt droht dem Gesetz das Aus. Die schwarz-gelbe Landesregierung will es nicht verlängern. Erneut versucht Ministerpräsident Laschet, seine Wahlversprechen gegenüber den Lobbyisten, hier der Massentierhaltungs- und der Pharma-Industrie, umzusetzen. Deshalb soll das Gesetz im Dezember 2018 auslaufen.

Aus Sicht von Tierschutzverbänden ein Skandal. Mike Ruckelshaus, Leiter Tierschutz Inland bei der Tierschutzorganisation TASSO e.V., erklärt: „Den Tierschutzverbänden wird damit die Möglichkeit genommen, geltendes Tierschutzrecht einzuklagen.“ Von welcher Bedeutung das Verbandsklagerecht ist, zeigt ein Beispiel aus dem Naturschutz. Dank der Klage des BUND konnte die umstrittene Abholzung des Hambacher Forsts vorläufig gestoppt werden.

Um das Aus für die Verbandsklage doch noch zu verhindern, haben zehn Tierschutzorganisationen* eine gemeinsame Online-Petition gestartet (https://www.change.org/p/tierschutz-verbandsklage-erhalten). „Es geht dabei nicht nur um den Tierschutz“, so Mike Ruckelshaus, „es geht auch darum, zivilgesellschaftliches Engagement zu stärken, statt zu schwächen. Es kann nicht angehen, dass die Politik Bürgern die Möglichkeit nimmt, geltendes Recht einzuklagen.“

Liebe Leserinnen, liebe Leser, unterschreibt bitte diese Petition und informiert eure Familien, eure Freundinnen und Freunde, eure Kolleginnen und Kollegen über den wiederholten Versuch, das Tierschutzgesetz auszuhöhlen.

*animal public e.V., Ärzte gegen Tierversuche e.V., ARIWA e.V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., Bundesverband Tierschutz e.V., Deutsches Tierschutzbüro e.V., Europäischer Tier- und Naturschutz e.V., Landestierschutzverband NRW e.V., Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V., TASSO e.V.

2 Kommentare zu TIERSCHUTZ-VERBANDSKLAGE MUSS BLEIBEN

  1. Pferde im Rosenmontagszug – eine solche Tierquälerei muss verboten werden.

  2. Und als nächstes dürfen Wölfe ausnahmslos in NRW geschossen werden. Weidmanns Dank

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